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Rechtsgrundlage
Das Tumorregister München (TRM) ist eine Einrichtung des Tumorzentrums München und wird am Institut für medizinische Informationsverarbeitung, Biometrie und Epidemiologie (IBE) im Klinikum Großhadern der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) geführt.
Die notwendigen Rechtsgrundlagen liefern fünf Gesetze und die auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften. Entsprechend diesen Gesetzen werden die Daten im Tumorregister München mit voller Patientenidentifikation gespeichert und verarbeitet sowie pseudoanonymisiert ausgewertet und anonymisiert publiziert.
Diese fünf Gesetze sind (mit Datum der letzten Änderung):
- das Gesetz über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (Bayerisches Krebsregistergesetz, BayKRG) vom 25.7.2000, letzte berücksichtigte Änderung: 24.12.2005,
Bekanntmachung zur Durchführung des Gesetzes über das bevölkerungsbezogene Krebsregister Bayern (DVBayKRG) vom 04.12.2006,
- das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG), letzte berücksichtigte Änderung: 23.4.2008,
- das Bayerische Bestattungsgesetz (BayBestG), letzte berücksichtigte Änderung: 20.12.2007,
- das Bayerische Meldegesetz (BayMeldeG), letzte berücksichtigte Änderung: 10.04.2007 und
- das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG), letzte berücksichtigte Änderung: 27.07.2009.
Über diese Gesetzesregelung wird auch ein lebenslanges Follow-up ermöglicht, einschließlich der Einarbeitung der Todesbescheinigungen.
Einsicht in die Originaldaten kann nur von Mitarbeitern des TRM genommen werden. Der Zugang zu den Originaldaten und zum Verschlüsselungscode ist somit auf Mitarbeiter des TRM beschränkt. Die Unterlagen werden im TRM aufbewahrt.
Im Falle von Veröffentlichungen bleibt die Vertraulichkeit der persönlichen Daten ebenfalls gewährleistet. Statistische Analysen werden anhand von pseudoanonymisierten Daten ausschließlich von Mitarbeiter des TRM durchgeführt.
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